Fördermittel für Solar-Rollläden
Sparen Sie 15% mit Bafa-Förderung oder 20% nach §35c EStG. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung.
Voraussetzungen für die Förderung
✔ gefördert wird sommerlicher Wärmeschutz
✔ außenliegender Sonnenschutz mit
automatischer Steuerung
✔ Investitionssumme ab 2.000 € bis max. 60.000 €
✔ Gebäudealter mindestens 5 Jahre
Fördermittel-FAQ
Hier beantworten wir Ihnen alle Fragen zu den Fördermöglichkeiten. Es ist eigentlich ganz einfach!
Festpreis-Kalkulator für Solarrollläden
Auch die Einsparung durch die Förderung können Sie hier berechnen.

Schützen Sie Ihr Haus zuverlässig vor der Sommerhitze. Dank Förderung können Sie bis zu 20% sparen.
Kfw-Förderung für sommerlichen Wärmeschutz
Sommerlicher Wärmeschutz ist wichtig, um Wohnräume ohne Klimatisierung kühl zu halten. Das ist nachhaltig, spart Energie und erhöht den Wohnkomfort.
Deshalb ist in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auch eine Förderung für sommerlichen Wärmeschutz enthalten.
Für außen liegenden Sonnenschutz mit Steuerung (z.B. Rollläden, Fensterläden, Außenjalousien) gibt es Zuschüsse vom BAFA und Förderkredite der KfW.
Bei hoher Steuerlast ist die steuerliche Förderung nach §35c EWstG eine attraktive Alternative. Hierbei können Sie 20% der Investitionssumme geltend machen, in besonderen Fällen sogar 25%. Einen Energieberater benötigen Sie dabei nicht zwingend.

Alle Fragen zur Förderung von Solar-Rollläden
Warum ist sommerlicher Wärmeschutz wichtig?
Sommerlicher Wärmeschutz ist wichtig und gewinnt in Zeiten des Klimawandels zunehmend an Bedeutung. Er hilft, die Hitze im Haus während der warmen Monate zu reduzieren und den Energieverbrauch für Klimatisierung zu verringern.
Durch die Schattierung von Fenstern mit Rollläden und die Verbesserung der Gebäudedämmung kann verhindert werden, daß die Wärme von außen in das Haus dringt. Dadurch bleibt es im Haus angenehm kühl. Das Ergebnis ist eine Verbesserung der Wohnatmosphäre.
Was sind die Voraussetzungen für eine mögliche Förderung?
Im wsentlichen gibt es drei Voraussetzungen für die Förderung. Erstens werden nur außenliegende Rollläden mit Steuerung als sommerlicher Wärmeschutz anerkannt. Zweitens müssen mindesten 2.000 € investiert werden. Das Gebäude muss älter als 5 Jahre sein. Drittens gehört die korrekte Antragstellung zwingend dazu. Das übernehmen wir für Sie, wenn Sie sich für unsere Rollladen-Systeme entscheiden.
Wie hoch ist die Förderung für den sommerlichen Wärmeschutz?
Der BAFA-Zuschuss für Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz beträgt zur Zeit 15 % der förderfähigen Kosten. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent ist möglich, wenn die Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war = iSFP-Bonus.
Die förderfähigen Kosten für einzelne Sanierungsmaßnahmen sind pro Jahr auf 60.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Der maximale Zuschuss beträgt damit 12.000 Euro.
Sind auch Förderkredite möglich?
Für Einzelmaßnahmen des sommerlichen Wärmeschutz erhalten kann können Sie als Eigentümer bis zu 60.000 € als Kredit erhalten. Der Tilgungszuschuss beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Auch bei der Kreditförderung ist ein iSFP-Bonus in Höhe von 5 Prozent möglich.
Wo kann ich die Förderung beantragen?
Um die Förderung vom BAFA oder der KfW zu erhalten, müssen Eigentümer:innen immer vor der Beauftragung eines Handwerksunternehmens einen Antrag stellen. Dieser Antrag wird aufgrund eines ausführlichen Kostenvoranschlags gestellt und muss von einem Energieberater / Sachverständigen beim BAFA online beantragt werden.
Den Förderkredit der KfW beantragen Eigentümer:innen hingegen bei einer Bank oder Sparkasse. Es ist wichtig, dass alle Förderanträge von einem Energieberater / Sachverständigen gestellt werden, der in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes aufgeführt ist.
Wenn Sie sich für unsere Sonnenschutz-Systeme entscheiden, helfen wir Ihnen gerne bei der Antragstellung.
Steuerbonus als Alternative für Selbstfinanzierer
Wenn Sie als Eigentümer den Sonnenschutz aus eigenen Mitteln finanzieren und keine Förderung beantragen, können Sie den Steuerbonus für Sanierungskosten nutzen. Dieser Steuerbonus ist besonders lohnenswert, wenn Sie eine hohe Einkommensteuer zahlen. Die Einkommensteuer kann sich damit über einen Zeitraum von drei Jahren reduzieren. Dadurch können bis zu 20% der Sanierungskosten abgedeckt werden.
Die technischen Anforderungen für den Steuerbonus entsprechen denen der Förderungen von KfW und BAFA und müssen von einem Fachbetrieb bescheinigt werden. Es ist jedoch nicht notwendig, einen Energieberater hinzuzuziehen.
Kann ich die BAFA-Föderung mit dem Steuerbonus kombinieren?
Nein, eine Kombination ist leider nicht möglich. Sie können als Eigentümer entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen.